Stallpflicht für unsere Freiland- und Biohühner.

Aufgrund der Erkrankungen bei Wildvögeln, besteht in Baden-Württemberg aktuell eine Aufstallpflicht für alle Vögel. Zum Schutz der Haus- und Nutztiere, hierzu zählen auch unsere Legehennen, müssen die Tiere in einer vor Wildtieren geschützten Vorrichtung gehalten werden. Somit kann eine größtmögliche Sicherheit für die Tiere erzielt werden.

Ganz wichtig zu wissen, es handelt sich um eine Tierseuche, welche für uns Menschen ungefährlich ist. Diese Maßnahmen werden einzig und allein zum Schutz der Tiere getroffen.

Für unsere Freiland- und Biohühner ist diese Situation unproblematisch. Wir haben überdachte Bereiche in den Ställen, die den Tieren genügend Auslauf bieten. Zusätzlich bieten wir Ihnen als Ersatz für das Freiland auch Sandbäder und getrocknetes Luzernengras.

Nur so kann ein übergreifen des Erregers auf die Nutztierhaltung wirkungsvoll verhindert werden und unseren Hühner geht es gut. 

Warum dürfen die Eier trotzdem als Freiland oder Bio Eier verkauft werden?

Die Vermarktungsregelung sieht folgendes vor:

In einem engen Zeitkorridor von 84 Tagen dürfen Tiere der Freilandhaltung zu Ihrem Schutz aufgestallt werden. Dies kann bedingt durch schlechtes Wetter oder wie aktuell aufgrund einer Seuchengefahr erfolgen.

Leider ist die Regelung nicht einheitlich und dadurch schwer nachvollziehbar. So gilt bei der Biohaltung diese 84-Tage-Frist nicht. Hier werden die Auslauftage nicht in feste Zahlen gefasst. Es gilt nur der Grundsatz, dass den Tieren Auslauf gewährt werden muss wenn dies möglich ist. Eine pragmatische und sinnvolle Regelung zum Schutz der Tiere vor negativen Einflüssen wie schlechtem Wetter oder Seuchengefahr. Somit dürfen die Eier aus Biohaltung auch nach diesen 84 Tagen weiterhin als "Bio" gekennzeichnet werden.

Obwohl die Hühner in beiden Haltungsformen bis zum Beginn der Aufstallpflicht draußen waren, fällt bei weiterbestehen der Stallpflicht der Freilandstatus bei den Freilandhühnern. Somit müssen wir in Kürze die Eier der Freilandhühner mit dem Bodenhaltungsstempel versehen und als Bodenhaltung verkaufen. Dies gilt dann solange die Stallpflicht bestehen bleibt.