Unsere Initiative zur Aufzucht männlicher Küken!

Wir möchten mit unserer Initiative der 08er Gruppe (Bäuerliche Hühnerhalter aus Baden Württemberg mit dem Qualitätszeichen BW), die Aufzucht der männlichen Küken in der Legehennenhaltung ermöglichen. Über einen kleinen finanziellen Beitrag der Eier wird die Aufzucht der männlichen Küken finanziert. Diese Aufzucht wäre sonst wirtschaftlich nicht möglich.

Für uns ist es ethisch nicht richtig die Küken zu töten, weil sie langsamer wachsen, mehr Futter verbrauchen und weniger Fleisch ansetzen, wie ihre Kollegen aus der Mastrasse.

Auch unsere Gesellschaft macht sich seit ein paar Jahren Gedanken und ist auf der Suche nach einer Lösung. Diese ist greifbar und braucht auch noch etwas Zeit. Bis die Früherkennung des Geschlechtes im Ei soweit ist sind solche Initiativen, wie die unsere ein wichtiger Baustein. Jeder kann sich beteiligen und dies unterstützen.

Hier erfahren Sie mehr zur Initiative "Huhn und Hahn" >>

Machen Sie mit!

Unterstützen Sie uns mit dem Kauf unserer Huhn und Hahn Produkte:

Dürfen männliche Küken weiterhin getötet werden?

Was ist das Problem?

Für die Eierproduktion werden Legehennen gezüchtet, die innerhalb kurzer Zeit viele Eier legen. Männliche Tiere werden nicht benötigt, da die Legehuhnrassen kaum Fleisch ansetzen und für den Verzehr daher nicht verwendet werden. Das Geschlecht konnte erst nach dem Schlüpfen erkannt werden. Aus diesem Grund wurden die männlichen Küken massenhaft geschreddert oder vergast. Im Jahr 2012 betraf dies allein in Deutschland etwa 45 Millionen Küken. Schon seit langer zeit protestieren Tierschützer gegen dieses ethisch fragwürdige Vorgehen.

Was musste das Bundesverwaltungsgericht überhaupt entscheiden?

Das Gericht musste grundsätzlich klären, ob das Kükentöten mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Das besagt in Paragraf 1, dass niemand einem Tier "ohne vernünftigen Grund" Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Das damals rot-grün regierte Nordrhein-Westfalen nahm 2013 darauf Bezug und wollte das Kükentöten per Erlass verbieten lassen. Zwei Brütereien klagten dagegen.

Wie fiel das Urteil am 13.06.19 aus?

Über das millionenfache Schreddern und Vergasen entschied am 13.06.19 das Bundesverwaltungsgericht. Das Töten von Millionen männlicher Küken ist weiterhin legal, jedoch nur noch übergangsweise! Da voraussichtlich in Kürze Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung stehen werden, beruht eine Fortsetzung der bisherigen Praxis bis dahin.

Ohne eine Übergangszeit wären die Brutbetriebe gezwungen, zunächst mit hohem Aufwand eine Aufzucht der männlichen Küken zu ermöglichen, um dann voraussichtlich wenig später ein Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei einzurichten oder ihren Betrieb auf das Ausbrüten von Eiern aus verbesserten Zweinutzungslinien umzustellen. Die Vermeidung einer solchen doppelten Umstellung ist der Grund für die vorübergehende Fortsetzung der bisherigen Praxis.

Dieses Urteil genügt manchen Tierschützer nicht. Ein wichtiger Schritt im Tierschutz ist es jedoch allemal!

Auch in unseren Augen ist es nicht genug und wir wollen nicht auf das Ende der Übergangsphase warten, sondern schon JETZT etwas bewegen! Mit unserer Inititiative "Huhn & Hahn" ermöglichen wir gemeinsam mit Ihnen die Aufzucht männlicher Küken. Auch andere Erzeugergemeinschaften setzen sich dafür bereits ein.

Informieren Sie sich gleich:
www.huhn-hahn.de   |   www.bruderhahn.de   |   www.bio-haehnlein.de